Erstattung der Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig. Die Höhe der Erstattung sowie die Anzahl der bezuschussten Behandlungen variieren je nach Krankenkasse. In der Regel werden pro Jahr mehrere Sitzungen mit einem festen Betrag pro Behandlung oder einem jährlichen Höchstbetrag bezuschusst.
Eine aktuelle und unabhängige Übersicht über die Leistungen einzelner gesetzlicher Krankenkassen finden Sie beispielsweise auf Krankenkasseninfo.de.
Voraussetzungen für die Erstattung
Damit die GKV die Kosten erstattet, ist in der Regel Folgendes erforderlich:
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Ein Privatrezept oder auch eine formlose ärztliche Bescheinigung
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Eine qualifizierte osteopathische Ausbildung des Behandlers
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Die Mitgliedschaft des Osteopathen in einem von den Krankenkassen anerkannten osteopathischen Berufsverband oder ein Nachweis der Ausbildung, der den Beitritt zu einem solchen Verband ermöglicht
Abrechnung
Die Behandlungskosten werden zunächst vom Patienten selbst getragen. Danach können Rechnung und ärztliche Bescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht werden, um die erstattungsfähigen Kosten zurückzuerhalten.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).