Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Eine aktuelle Übersicht zur Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen finden Sie z. B. auf Krankenkasseninfo.de.
Voraussetzungen für die Erstattung
Damit die GKV die Kosten erstattet, ist in der Regel Folgendes erforderlich:
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Ein Privatrezept oder auch eine formlose ärztliche Bescheinigung
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Eine qualifizierte osteopathische Ausbildung des Behandlers
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Die Mitgliedschaft des Osteopathen in einem von den Krankenkassen anerkannten osteopathischen Berufsverband oder ein Nachweis der Ausbildung, der den Beitritt zu einem solchen Verband ermöglicht
Abrechnung
Die Behandlungskosten werden zunächst vom Patienten selbst getragen. Danach können Rechnung und ärztliche Bescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht werden, um die erstattungsfähigen Kosten zurückzuerhalten.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).