Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen in vielen Fällen die  Behandlungskosten für Osteopathie anteilig.

Aktuelle Informationen zur Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen finden Sie im Überblick hier: Krankenkasseninfo.de

Voraussetzungen
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist in der Regel, dass ein Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung des Arztes vorliegt. Weiterhin sollte der Osteopath einem osteopathischen Berufsverband angehören, zumindest jedoch eine qualifizierte Osteopathie – Ausbildung nachweisen können die ihn zum Beitritt eines solchen Verbandes berechtigt.

Abrechnung
Der Patient tritt zunächst in Vorleistung und reicht danach die ärztliche Bescheinigung zusammen mit der Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gestaltet sich die Kostenübernahme zumeist nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GbüH).

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