Kostenübernahme durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen häufig anteilig. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Eine aktuelle Übersicht zur Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen finden Sie z. B. auf Krankenkasseninfo.de.

Voraussetzungen

Für eine Kostenerstattung ist in der Regel erforderlich:

  • ein Privatrezept oder eine formlose ärztliche Bescheinigung

  • sowie eine qualifizierte osteopathische Ausbildung des Behandlers

Der Osteopath sollte Mitglied eines anerkannten osteopathischen Berufsverbandes sein oder eine Ausbildung nachweisen können, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt.

Abrechnung

Die Behandlungskosten werden zunächst vom Patienten selbst getragen. Anschließend werden die Rechnung und die ärztliche Bescheinigung bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht.

Private Krankenversicherungen (PKV)

Bei privaten Krankenversicherungen erfolgt die Kostenübernahme in der Regel gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

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