1. Für wen ist Osteopathie geeignet?
Die Anwendungsgebiete sind vielseitig. Osteopathische Behandlungen können angewandt werden bei z.B.:
Rückenschmerzen
Migräne
Funktionellen Einschränkungen
Bewegungsstörungen
- Gelenkbeschwerden
a) Ausschlusskriterien: nicht geeignet bei z.B.:
Akuten Infektionen
Bakteriellen Entzündungen von Organen
Tumorerkrankungen
Schwere psychische Erkrankungen
Hinweis: Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin. Akute lebensbedrohliche Situationen (z. B. Herzinfarkt) erfordern sofortige schulmedizinische Maßnahmen. >> Tel: 112 <<
2. Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?
Anamnese: Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch zur Krankengeschichte
Untersuchung: Es folgt die körperliche Untersuchung zur Identifikation funktioneller Einschränkungen
Behandlung: In der Regel 50–60 Minuten
Die Behandlung erstreckt sich oft auch auf schmerzfreie Bereiche da die Ursache von Beschwerden und ihre Wirkung in verschiedenen Regionen liegen können.
3. Was kostet eine Osteopathie-Behandlung?
60 Minuten: 86,00 €
30 Minuten: 43,00 €
4. Übernimmt meine Krankenkasse Osteopathie?
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten anteilig. Die Höhe der Erstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse ob und wieviel Ihre Krankenversicherung an Behandlungskosten erstattet.
Weitere Informationen hier: Krankenkasseninfo
5. Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Nach erfolgter Behandlung reichen Sie das Rezept zusammen mit Ihrer Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
6. Benötige ich für die Behandlung zu Hause besondere Voraussetzungen?
Für einen Hausbesuch wird lediglich eine freie Fläche von etwa 1,50 m × 2,00 m benötigt.
Eine mobile Behandlungsbank wird vom Therapeuten mitgebracht.
7. Was sind Funktionsstörungen?
Funktionsstörungen sind reversible Einschränkungen der normalen Funktion von Geweben oder Körpersystemen, ohne zwingende strukturelle Schäden (z. B. Bruch, Entzündung, Tumor).
Anatomisch vorhandene Strukturen die nicht optimal arbeiten. Sie werden auch als werden auch als osteopathische Dysfunktion bezeichnet
Sie können Beschwerden verursachen, müssen aber nicht zwangsläufig schmerzhaft sein
a) Beispiele für Funktionsstörungen:
Bewegungseinschränkungen einzelner Wirbelsäulensegmente
Erhöhte Faszienspannungen durch Stress, Fehlhaltung oder Überlastung
Eingeschränkte Zwerchfellbeweglichkeit mit Auswirkungen auf Atmung oder Verdauung
Verminderte Organbeweglichkeit nach Operationen oder Entzündungen
8. Was bedeutet Delegationsverfahren?
Osteopathie wird in Deutschland häufig im sogenannten Delegationsverfahren durchgeführt.
Das bedeutet, dass ein Arzt die Behandlung verordnet und den Patienten per Rezept oder ärztlicher Verschreibung an den Therapeuten weiterleitet.